Achtung:
In den meisten Ländern sind Hafenmanöver unter Segel nicht gestattet.
Gründe hierfür sind das hohe Gefährdungsmaß für Personen und die hohe
Beschädigungsgefahr für andere Yachten im engen Fahrwasser und am Liegeplatz.
Hafenmanöver unter Segel sind nur im Sonderfall z.B. bei defekter Maschine
bedingt erlaubt!
In jedem Fall ist hierbei vorher unbedingt der Hafenmeister per Funk zu informieren.
Ansonsten können hohe Geldstrafen drohen.
Anmerkung:
Bei z.B. Maschinenausfall ist ein Anlegen unter Segel an einer Boje im Vorhafen zu empfehlen.
Anschließend den Hafenmeister per Funk informieren und um Schlepphilfe bitten.
Der Hafenmeister kann dann per Motorboot Schlepphilfe in den Hafen leisten
oder einen
ausreichend großen Liegeplatz an einer (wind-)günstigen Stelle freihalten und
das Anlegen
unter
Segel genehmigen (und u.U. mit einem Motorboot absichern und unterstützen).
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