Das für uns Segler wichtigste Tagfahrzeichen ist der Kegel.
Rechtskunde:
Haben wir Segel gesetzt und lassen gleichzeitig die Maschine mitlaufen,
gelten wir rechtlich als Maschinenfahrzeug.
Dieses fahren unter Segel UND Maschine kann aus den unterschiedlichsten Gründen der
Fall sein: Großsegel als Stützsegel gesetzt, wenig Wind,
starker Wellengang bzw. Strömung, Stromerzeugung, Übungszwecke...
Da wir nun trotz gesetztem Segel nicht mehr als
Segelfahrzeug gelten und sich dadurch nun die Ausweichpflicht ändert, müssen uns andere Fahrzeuge auch als MASCHINEN-Fahrzeug erkennen können.
Dies erfolgt durch setzen eines Kegels mit Spitze nach unten auf
dem Vorschiff. |
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Weitere Beispiele für Tagkennzeichnung von
Baggern, Tauchbooten, Ankerliegern,
Manövrierunfähige- bzw. Manövrierbehinderten Fahrzeugen,
Tiefgangbehinderten Fahrzeugen,
Trawlern und Fischern oderSchleppverbänden
- siehe SKS-Buch 2 oder KVR-Taschenkarten oder KVR-Folien.
Artikel jeweils im Shop erhältlich. |