 Tagkennzeichnung - Signalköper

Entsprechend der vorgeschriebenen Lichterführung bei Nacht und schlechter Sicht, muss sich ein Wasserfahrzeug auch am Tag kennzeichnen. Je nach Verwendung und Einsatz des Bootes müssen die vorgeschriebenen Signalkörper gut sichtbar zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang geführt müssen.
Die Signalkörper sind Kegel, Ball Doppelkegel und Zylinder.

Ihr Durchmesser und ihre Höhe sollen mindestens 60cm sein.
Zylinder und Rhombus (Doppelkegel) entsprechend mindestens 120cm.

Für Fahrzeuge unter 20m Länge dürfen auch entsprechend kleinere
Signalkörper verwendet werden.

Die Signalkörper dürfen weder verschmutzt noch verblasst sein.

Auf Jachten sind Ball und Kegel meist als zusammensteckbare Signalkörper
ausgeführt. So sind sie gut staubar und benötigen wenig Platz.
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