 Lichterführung 10 - Fahrzeug mit gefährlichen Gütern

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Bei einem Fahrzeug mit gefährlichen Gütern kann es sich z.B. um einen nicht
entgasten Tanker oder einen Gefahrgut-Transporter handeln.
Unbedingt ausreichenden Abstand einhalten!
Lichterführung ist die eines Maschinenfahrzeuges mit Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht
(bei mehr als 50m zwei Topplichter).
Zusätzlich muss ein rotes Rundumlicht (höher als das erste Topplicht) geführt werden.
Als Tagsignal muss ein roter Doppelstander geführt werden.
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