 Lichterführung 7 - Lotsen / Fähren

Vorgeschriebene Lichter für Lotsen- oder Fährfahrzeuge bzw. Luftkissenbooten sind die Lichter von Maschinenfahrzeugen.
Seitenlichter rot/grün, Hecklicht weiß und Topplicht weiß.

Lotsenfahrzeuge führen zusätzlich zwei Rundumlichter senkrecht
übereinander. Das obere weiß das untere rot.
Freifahrende Fähren führen zusätzlich zwei Rundumlichter
senkrecht übereinander. Das obere grün das untere weiß.
Nicht freifahrende Fähren führen keine Maschinenlichter.
Sie führen nur die zwei Rundumlichter senkrecht übereinander. Das obere
grün das untere weiß.

Nicht freifahrende Fähren sind Seil- oder Kettenfähren.
Sie werden an den Seilen/Ketten gezogen bzw. ziehen sich selbst daran an
die gegenüber liegende Anliegestelle.
Luftkissenfahrzeuge führen zusätzlich ein gelbes Funkellicht. |
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