 Lichterführung 5 - Schleppverband

Vorgeschriebene Lichter für Schleppverbände sind die Lichter von Maschinenfahrzeugen.
Seitenlichter rot/grün, Hecklicht weiß und Topplicht weiß.
Ein Schleppverband mit mehr als 200m Anhang
führt zusätzlich über dem vorderen Topplicht zwei weiße Topplichter.
Ist der Schlepper länger 50m führt er vorschriftsmäßig ein achteres
Topplicht höher als die vorderen Topplichter.
Über dem weißen Hecklicht wird zusätzlich ein gelbes Hecklicht geführt.

Ein Schleppverband mit mehr als 200m Anhang
führt zusätzlich über dem vorderen Topplicht zwei weiße Topplichter.
Über dem weißen Hecklicht wird ein gelbes Hecklicht geführt.
Der Schlepper im Bild ist nicht länger als 50m und führt entsprechend kein achteres Topplicht.
Ein Schleppverband mit weniger als 200m Anhang
führt zusätzlich über dem vorderen Topplicht ein weißes Topplicht.
Ist der Schlepper länger 50m führt er vorschriftsmäßig ein achteres
Topplicht höher als die vorderen Topplichter.
Über dem weißen Hecklicht wird zusätzlich ein gelbes Hecklicht geführt.

Ein Schleppverband mit weniger als 200m Anhang
führt zusätzlich über dem vorderen Topplicht ein weißes Topplicht.
Über dem weißen Hecklicht wird ein gelbes Hecklicht geführt.
Schlepper unter 50m kein achteres Topplicht. |
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Die Länge des Anhanges wird gemessen vom Heck des schleppenden Fahrzeuges zum Heck des letzen geschleppten Fahrzeuges.
Jedes geschleppte Fahrzeug führt (wenn möglich) Seitenlichter rot/grün und Hecklicht weiß. Ist dies nicht möglich führt es ein weißes Rundumlicht.
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