 Lichterführung 4 - Fischende Fahrzeug

Vorgeschriebene Lichter für Fischende Fahrzeuge sind
die Seitenlichter rot/grün und Hecklicht weiß, sowie
Rundumlichter.

Ein Fischender Trawler (Schleppnetz-Fischer) führt zusätzlich zu den Lichtern eines
Maschinenfahrzeuge (Seitenlichter rot/ grün und Hecklicht weiß) zwei
Rundumlichter grün über weiß.

Ein Trawler länger 50m führt zusätzlich ein Topplicht weiß.
Es muss achterlicher und höher als das grüne Rundumlicht geführt werden.
Ein Trawler kleiner 50m braucht dieses Topplicht nicht zu führen.

Ein Nichttrawlender Fischer (Treibnetz-Fischer) führt zusätzlich zu
Seitenlichtern und Hecklicht zwei Rundumlichter das obere Rot
das untere Weiß.

Ein
Nichttrawlender Fischer (Treibnetz-Fischer) mit ausgebrachtem
Fanggerät das mehr als 150m ins Wasser reicht, führt zusätzlich ein
weißes Rundumlicht in Richtung des Fanggerätes.
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