 Lichterführung 3 - Maschinenfahrzeuge Manövrierbehindert

Aufgrund ihres Einsatzes oder außergewöhnlicher Umstände kann ein Fahrzeug
zusätzliche Lichterführung benötigen.
Ein tiefgangbehindertes Fahrzeug in Fahrt führt
zusätzlich zu den Lichtern eines Maschinenfahrzeuges
drei rote Rundumlichter senkrecht übereinander.


Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt führt
zusätzlich zu den Seitenlichtern und
Hecklicht
zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander.

Ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt führt zusätzlich zu
Seitenlichtern, Hecklicht und Toplicht
drei Rundumlichter rot/weiß/rot senkrecht übereinander.

Ein manövrierbehindertes Fahrzeug in Fahrt das
aufgrund seines Einsatzes
oder geographischen
Gegebenheiten nur auf einer Seite passiert werden
darf,
führt auf der Passierseite zwei grüne Rundumlichter senkrecht
übereinander.
Auf der gesperrten Seite zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander. |
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