 Lichterführung 2 - Segelfahrzeug

Vorgeschriebene Lichter für ein Segelfahrzeuge sind
die Seitenlichter rot/grün und Hecklicht weiß.

Ein Segelfahrzeug in Fahrt muss ein Hecklicht (weiß, 135°) und
Seitenlichter (rot/grün, 112,5°) führen.

Zur besseren Erkennbarkeit darf ein Segelfahrzeug in Fahrt zusätzlich zu
Seitenlichtern und Hecklicht zwei Rundumlichter das obere Rot
das untere Grün an der Mastspitze oder nahe der Mastspitze führen.
(Diese Rundumlichter dürfen aber nicht in Kombination mit einer
Dreifarbenlaterne geführt werden!)

Ein Segelfahrzeug in Fahrt kleiner 20m,
darf die Seitenlichter in einer Zweifarbenlaterne führen.
oder
Anstelle der Seitenlichter und des Hecklichts eine
Dreifarbenlaterne an der Mastspitze oder nahe an der Mastspitze führen. |
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Ein Segelfahrzeug kleiner 7m oder auch ein
Ruderboot sollten wenn möglich die vorgeschriebenen Lichter führen.
Ist dies nicht möglich, müssen sie ein weißes
Licht gebrauchsfertig zur Hand haben und bei Annäherung zeigen.
Achtung:
Ein Segelfahrzeug in Fahrt, das mit Segel und unter Maschine fährt, gilt
als Maschinenfahrzeug. Entsprechend muss es die Lichter eines
Maschinenfahrzeuges führen. |
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