 Lichterführung 1 - Motorboot bzw. Maschinenfahrzeug

Vorgeschriebene Lichter für ein Maschinenfahrzeug sind
die Seitenlichter rot/grün, Hecklicht weiß und ein Topplicht weiß
(Winkel 225°).
Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt kleiner 7m
und langsamer 7kn, darf anstelle der
vorgeschriebenen Lichter auch ein weißes Rundumlicht und (wenn
möglich) Seitenlichter
rot/grün in einer Zweifarbenlaterne führen.

Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt kleiner 12m, darf anstelle
der vorgeschriebenen Lichter, ein Topplicht (mindestens 1m höher als die Seitenlichter), Seitenlichter und ein Hecklicht
führen bzw. ein weißes Rundumlicht
(mind. 1m höher als die Seitenlichter) und Seitenlichter führen.

Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt von mind. 12m Länge und kleiner 20m Länge muß
Seitenlichter rot/grün (Zweifarben- laterne erlaubt), ein Hecklicht und ein Topplicht (mindestens 2,5m
über dem Schandeck) führen.
Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt kleiner 50m Länge führt ein Topplicht, Seitenlichter und Hecklicht.
Ein Maschinenfahrzeug größer 50m Länge führt zusätzlich ein weiteres
Topplicht, achterlicher und höher als das vordere Topplicht.
Der waagerechte Abstand der beiden Topplichter muss mindestens der
halben Schiffslänge entsprechen. |
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