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Entgegenkommende Fahrzeuge
Nähern sich Motorboote auf entgegen gesetzten Kursen,
müssen beide nach Steuerbord ausweichen.
(Hinweis: Bei Sportbooten ist keine Ankündigung des Kurswechsels durch Schallsignale nötig)
Merkhilfe: Wie im Straßenverkehr - Rechtsfahrgebot)
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Kreuzende Kurse
Nähern sich Motorboote auf kreuzenden Kursen,
ist dasjenige Fahrzeug ausweichpflichtig, das
das andere Fahrzeug an seiner Steuerbordseite hat.
(Merkhilfe: Rechts vor links.
Achtung: Diese Eselsbrücke darf in der Prüfung nicht gesagt werden.
Hier muss die obere Definition genannt werden.)
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Überholer
Nähert sich ein Fahrzeug von hinten,
muss sich der Überholer ausreichend frei halten
und im ausreichenden Abstand überholen.
Der Überholer muss sich solange frei halten, bis
er klar passiert hat. Das heißt er darf durch
eventuelle Manöver
den Überholten nicht unmittelbar
behindern.
(Möglichst im Lee passieren.)
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Segelboot
Ein Motorboot muss prinzipiell einem Segelboot ausweichen.
Ausnahme:
- Das Segelboot ist Überholer.
- Das Motorboot ist ein Vorrang-Fahrzeug
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