Ausweichregeln auf See
In der Sportschifffahrt spricht man nicht von Vorfahrtsregeln.
Es wird von Ausweichregeln mit Ausweichpflichtigen und Kurshalter gesprochen.
Ausweichmanöver sind rechtzeitig, entschlossen und klar erkennbar auszuführen.
Dabei sollte nach Möglichkeit nicht der Bug des Kurshalters gekreuzt werden.
Das heißt, der Ausweichpflichtige sollte den Kurshalter in seinem Heckwasser passieren.
Der Kurshalter hingegen ist verpflichtet Kurs und Geschwindigkeit bei zu behalten.
Nur wenn der Ausweichpflichtige nicht oder nur ungenügend reagiert, darf der Kurshalter
zur Vermeidung eines Zusammenstoßes selbst ausweichen (Manöver des letzten Augenblickes.)
Ausweichregeln unter Motorbooten sind unabhängig von der Windsituation.
Ausweichregeln unter windgetriebenen Fahrzeugen (Segelboote, Windsurfer, Kitesurfer)
hingegen sind abhängig von der Windsituation (sprich von der Segelstellung
der Fahrzeuge).
Merke: Fährt ein Segelfahrzeug unter Segel UND lässt den Motor unterstützend mitlaufen,
gilt es als Motorfahrzeug und muss Booten unter Segeln ausweichen.
Wann aber muss ich ausweichen?
Ausweichpflicht besteht bei Kollisionsgefahr.
Was bedeudet Kollisionsgefahr?
Nähern sich zwei Fahrzeuge unter konstanter Peilung befinden sie sich auf Kollisionskurs.
Konstante Peilung bedeutet dabei: Peilt man den "Gegner" über den Kompass, bleibt diese Peilung während der Annäherung konstant.
In der Praxis
peilt man den "Gegner" natürlich über z.B. die Winsch oder eine Relingsstütze. Wandert die Peilung nicht nach vorne oder achtern aus, befindet man sich auf Kollisionskurs.
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